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Theoretische Ausbildung

 
Wir unterscheiden hier die Klassen B17, B und BE von einander, wobei im theoretischen Teil die Ausbildung den gleichen gesetzlichen Reglungen unterliegen, das heißt:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Themen a 90 min. (Thema 1 – 12) als Grundstoff für alle Klassen und 2 Themen (Thema 13 und 14) als klassenspezifischen Unterricht. Dieser kann im laufenden Kurssystem oder in Intensivkurs besucht werden.
Nach Besuchen aller Themen können Sie in der Fahrschule eine Prüfung simulieren. Sprechen Sie dies bitte mit dem zuständigen Fahrlehrer ab. Die theoretische Prüfung kann frühestens ein viertel Jahr vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden.
 

Praktische Ausbildung

 
In der praktischen Ausbildung muss man einige Unterschiede zwischen der Klasse B und der Klasse BE beachten, da uns der Gesetzgeber vorschreibt, zuerst die Klasse B zu absolvieren und danach die Fahrerlaubnis um die Klasse BE zu erweitern.
 

Klasse B17

 
Gesetzlich sind uns 5 Überlandfahrten, 4 Bundesautobahnfahrten und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden sind zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Grundfahraufgaben, partnerschaftlichen, umweltbewussten, gelassen, selbstständigen und regelkonformen Fahrweise da und die Anzahl wird im Interesse des Fahrschülers durchgeführt. Dabei bitten wir Sie, auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zu vertrauen. Die Prüfung kann in diesem Falle frühestens einen Monat vor dem 17 Geburtstag abgelegt werden und befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B, aber nur im Beisein der bei der Fahrerlaubnisbehörde angegebenen Begleitperson. Achtung: Alleiniges Fahren ist "Schwarz Fahren" und wird mindestens mit Fahrerlaubnisentzug geahndet.
 

Klasse B

 
Gesetzlich sind uns 5 Überlandfahrten, 4 Bundesautobahnfahrten und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden sind zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Grundfahraufgaben, partnerschaftlichen, umweltbewussten, gelassen, selbstständigen und regelkonformen Fahrweise da und die Anzahl wird im Interesse des Fahrschülers durchgeführt. Dabei bitten wir Sie, auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zu vertrauen.
 

Klasse BE

 
Gesetzlich sind uns 3 Überlandfahrten, 1 Bundesautobahnfahrten und 1 Nachtfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden sind zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Grundfahraufgaben, partnerschaftlichen, umweltbewussten, gelassen, selbstständigen und regelkonformen Fahrweise da und die Anzahl wird im Interesse des Fahrschülers durchgeführt. Dabei bitten wir Sie, auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zu vertrauen.
Die praktische Prüfung kann in den Klassen B und BE frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
 
 
 

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