| |
Führerschein > Pkw |
| |
Theoretische Ausbildung |
| |
Wir unterscheiden hier die Klassen B17, B und BE von einander,
wobei im theoretischen Teil die Ausbildung den gleichen gesetzlichen
Reglungen unterliegen, das heißt:
Der theoretische Unterricht umfasst 12 Themen a 90 min. (Thema
1 – 12) als Grundstoff für alle Klassen und 2 Themen
(Thema 13 und 14) als klassenspezifischen Unterricht. Dieser
kann im laufenden Kurssystem oder in Intensivkurs besucht werden.
Nach Besuchen aller Themen können Sie in der Fahrschule
eine Prüfung simulieren. Sprechen Sie dies bitte mit dem
zuständigen Fahrlehrer ab. Die theoretische Prüfung
kann frühestens ein viertel Jahr vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag
abgelegt werden. |
| |
Praktische Ausbildung |
| |
| In der praktischen Ausbildung muss man einige Unterschiede
zwischen der Klasse B und der Klasse BE beachten, da uns der
Gesetzgeber vorschreibt, zuerst die Klasse B zu absolvieren
und danach die Fahrerlaubnis um die Klasse BE zu erweitern. |
| |
Klasse B17 |
| |
| Gesetzlich sind uns 5 Überlandfahrten, 4 Bundesautobahnfahrten
und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden sind
zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Grundfahraufgaben,
partnerschaftlichen, umweltbewussten, gelassen, selbstständigen
und regelkonformen Fahrweise da und die Anzahl wird im Interesse
des Fahrschülers durchgeführt. Dabei bitten wir Sie,
auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zu vertrauen. Die Prüfung
kann in diesem Falle frühestens einen Monat vor dem 17
Geburtstag abgelegt werden und befähigt zum Führen
eines Kraftfahrzeuges der Klasse B, aber nur im Beisein der
bei der Fahrerlaubnisbehörde angegebenen Begleitperson.
Achtung: Alleiniges Fahren ist "Schwarz Fahren" und
wird mindestens mit Fahrerlaubnisentzug geahndet. |
| |
Klasse B |
| |
| Gesetzlich sind uns 5 Überlandfahrten, 4 Bundesautobahnfahrten
und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden sind
zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Grundfahraufgaben,
partnerschaftlichen, umweltbewussten, gelassen, selbstständigen
und regelkonformen Fahrweise da und die Anzahl wird im Interesse
des Fahrschülers durchgeführt. Dabei bitten wir Sie,
auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zu vertrauen. |
| |
Klasse BE |
| |
Gesetzlich sind uns 3 Überlandfahrten, 1 Bundesautobahnfahrten
und 1 Nachtfahrten vorgeschrieben. Die Übungsstunden sind
zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, Blickführung, Grundfahraufgaben,
partnerschaftlichen, umweltbewussten, gelassen, selbstständigen
und regelkonformen Fahrweise da und die Anzahl wird im Interesse
des Fahrschülers durchgeführt. Dabei bitten wir Sie,
auf die Erfahrungen unserer Fahrlehrer zu vertrauen.
Die praktische Prüfung kann in den Klassen B und BE frühestens
einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. |
| |
| |
| |