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Führerschein > Übersicht

 

EU-Führerscheinklassen

 
Alle Führerscheine (Ausnahme Klasse M) werden zwei Jahre auf Probe erteilt.
 
Klasse A1
Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW)
Mindestalter: 16 / 18 Jahre
Bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen bis max. 80 km/h gefahren werden.
 
Klasse A
Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht
Mindestalter: 18 Jahre

Im Führerschein wird die Leistungsbeschränkung eingetragen.
Nach zwei Jahren kann auf Klasse "A unbeschränkt" umgeschrieben werden.

 
Klasse AU
Motorrad, unbeschränkte Leistung
Mindestalter: 25 Jahre
"Direkteinstieg" in die große Motorradklasse ist erst mit 25 Jahren möglich.
 
Klasse B
Pkw mit max. 9 Sitzplätzen, "kleine" Lkw bis 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre
Anhänger bis max. 750 kg (mehr unter bestimmten Bedingungen)
schließt die Klassen M und L ein
 
Klasse B17
Der Führerschein mit 17 Jahren beinhaltet die gleichen Kfz wie die der Klasse B.
Die Fahrerlaubnis ist allerdings nur in Deutschland und in Begleitung der Begleitperson gültig.
 
Klasse C1
"mittlere" Lkw bis 7,5 t
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
 
Klasse C
"große" Lkw
Mindestalter: 18 / 21 Jahre
Gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag bis max. 7,5 t
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
 
Klasse D1
"mittlere" Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
 
Klasse D
"große" Busse mit über 16 Fahrgastplätzen
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
 
Klasse E
Anhänger
Mindestalter: wie beim Zugfahrzeug
Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1
(Sonderregelung bei Klasse B)
Vorbesitz der Klasse des Zugfahrzeugs und Fahrprüfung mit Anhänger erforderlich
 
Klasse L
Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
mit Anhängern bis max. 25 km/h, Anhänger-Erweiterung ist nicht erforderlich
Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt.
 
Klasse M
Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h)
Mindestalter: 16 Jahre
Maschinen mit 50 km/h, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden,
dürfen gefahren werden. Klasse M wird nicht "auf Probe" erteilt.
 
Klasse T
Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Mindestalter: 16 / 18 Jahre, bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h
nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
auch mit Anhängern (eine Anhänger-Erweiterung nicht nötig).
 
Klasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 16 Jahre
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h,
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
 
 
 

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